Landberatung im Landkreis Osterholz e. V.
Aus der Erzeugung genommenes Ackerland (Brache, Code 591) dient in den meisten Fällen zur Erfüllung der ökologischen Vorrangfläche. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
- Eine Nutzung des Aufwuchses ist ganzjährig nicht zulässig.
- In der Zeit vom 1. April bis 30. Juni ist eine Bearbeitung (Schlegeln) nicht zulässig.
- Zwischen dem 1. Juli und dem 15. November muss der Aufwuchs einmal geschlegelt werden.
- Bei nachfolgender Aussaat einer Winterkultur kann die Vorbereitung ab dem 1. August beginnen. In diesem Fall ist Pflanzenschutz im Herbst erlaubt.
- Bei nachfolgender Brache oder Sommerung sind außer dem Schlegeln bis zum 31. Dezember keine weiteren Maßnahmen erlaubt.
Wichtig: die Honigbrachen/Bienenweiden (Code 594) gilt o.g. nicht. Sie dürfen erst ab dem 1. Oktober zur Aussaat einer Winterkultur umgebrochen werden!