Umgang mit aus der Erzeugung genommenem Ackerland (Code 591)

Landberatung im Landkreis Osterholz e. V.

Aus der Erzeugung genommenes Ackerland (Brache, Code 591) dient in den meisten Fällen zur Erfüllung der ökologischen Vorrangfläche. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

  • Eine Nutzung des Aufwuchses ist ganzjährig nicht zulässig.
  • In der Zeit vom 1. April bis 30. Juni ist eine Bearbeitung (Schlegeln) nicht zulässig.
  • Zwischen dem 1. Juli und dem 15. November muss der Aufwuchs einmal geschlegelt werden.
  • Bei nachfolgender Aussaat einer Winterkultur kann die Vorbereitung ab dem 1. August beginnen. In diesem Fall ist Pflanzenschutz im Herbst erlaubt.
  • Bei nachfolgender Brache oder Sommerung sind außer dem Schlegeln bis zum 31. Dezember keine weiteren Maßnahmen erlaubt.

Wichtig: die Honigbrachen/Bienenweiden (Code 594) gilt o.g. nicht. Sie dürfen erst ab dem 1. Oktober zur Aussaat einer Winterkultur umgebrochen werden!

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