LB BR Hohne e. V.
Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit die Sperrfrist für die Gülleausbringung auf Grünland und mehrjährigem Feldfutter (01. November bis 31. Januar) zu verschieben, bzw. um zwei Wochen vorzuziehen. [Definition mehrjähriges Feldfutter: Anbau von Futtergräsern, auch im Gemenge mit Leguminosen, das bereits vor dem 15. Mai 2018 angesät wurde und in 2018 als Hauptfrucht galt] Dafür muss bis zum 10. Oktober ein entsprechender Antrag bei der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachen eingereicht werden. Nach der neuen Düngeverordnung ist eine Sperrfristverschiebung auf Ackerflächen nicht mehr möglich.
Den Antrag finden Sie online auf der Seite der LWK Niedersachen oder Sie melden sich bei Ihren zuständigen Berater im Büro.