Landberatung Northeim
In Belgien sind an der afrkanischen Schweinepest (ASP) verendete Wildschweine gefunden worden. Was passiert, wenn die Seuche auch nach Deutschland kommt?
Das ASP-Virus wird über den direkten Kontakt mit Blut, Se- und Exkreten an Geweben, Lebensmitteln, Kadavern und mit Blut kontaminierten Fahrzeugen, Gegenstände oder Kleidung übertragen. Die einzuleitenden Maßnahmen im Falle eines Ausbruches sind bei Wild- und Hausschweinen unterschiedlich. Ein Ausbruch bei Wildschweinen wird wegen der längeren Restriktionen und schlechter Beherrschbarkeit als gravierender eingeschätzt, als bei Hausschweinen.
Maßnahmen bei Ausbruch von ASP bei Wildschweinen für ca. 6 Monate:
- Seuchengebiet ca. 15 km um eine Fund- bzw. Abschussstelle
- Hausschweine dürfen keinen Kontakt zu Wildschweinen bekommen können
- Vorrichtungen für Reinigung/Desinfektion an allen Stallein- und -ausgängen
- Wildschweinsichere Aufbewahrung von Futter, Einstreu und Gegenständen
- Außerhalb des Geländes Hunde nur unter Aufsicht führen
- Gras, Heu, Stroh aus dem Seuchengebiet nicht für Schweine verwenden
- Lebende Schweine, frisches Fleisch und Erzeugnisse daraus dürfen nicht in andere Mitgliedsstaaten oder Drittländer verbracht werden. Wohl aber in die Pufferzone bzw. in freie
Staatsgebiete. - Einstallung von Schweinen nur mit Genehmigung
- Pufferzone etwa doppelt so groß ca. 30 km
- Auflagen zum Verbringen von Schweinen durch Veterinäramt
- Maßnahmen bei Ausbruch von ASP bei Hausschweinen für min. 45 Tage
- Im Seuchenbetrieb werden alle Schweine getötet und die Kadaver entsorgt. Fleischerzeugnisse, Sperma, Eizellen und Gülle dürfen den Standort nicht verlassen. Haltungssysteme sind zu reinigen und desinfizieren.
- Im Sperrgebiet (ca. 3 km)
- für min. 40 Tage zusätzlich „Stand-Still“ mit Verbringungsverbot, Betreten und Befahren nur mit Genehmigung und Schutzkleidung. Reinigung und Desinfektion auch von Fahrzeugen.
- Untersuchung in allen schweinehaltenden Betrieben
- Keine künstliche Besamung, Hausschlachtungen, Märkte etc.
- Betreten der Betriebe durch Betriebsfremde nur mit Genehmigung
- Im Beobachtungsgebiet (ca. 10 km Radius)
- Verbote und Ausnahmen im Großen und Ganzen wie im Sperrbezirk. Verkürzte aber genehmigungspflichtige Wartezeiten für die Verbringung möglich.
Auszug aus dem Rundschreiben.