Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen eV (AGE)
Anliegend übersenden wir Ihnen den beigefügten Erlaß des zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung betreffend eine allgemeine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Beförderungen aller Güter zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit als Folge der Verbreitung des Coronavirus.
Dazu wurde Folgendes ergänzend mitgeteilt:
„Neben Niedersachsen haben sich aktuell fünf weitere Bundesländer für eine längerfristige Ausnahmeregelung entschieden:
- Brandenburg: Befristung bis 30.09.2020 (noch keine Regelung bezüglich Ferienreiseverordnung),
- Bremen: Befristung bis 30.08.2020 (ohne Einbeziehung Ferienreiseverordnung, da die Fahrverbotsstrecken Bremens Autobahnen nicht umfassen),
- Nordrhein-Westfalen: Befristung bis 30.08.2020 (mit Einbeziehung Ferienreiseverordnung), Rheinland-Pfalz:
Befristung bis 30.08.2020 (Bestimmungen der Ferienreiseverordnung bleiben von der
Ausnahmeregelung unberührt) und
- Sachsen-Anhalt: Befristung bis 31.08.2020 (mit Einbeziehung Ferienreiseverordnung).“