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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Beförderungen aller Güter zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit als Folge der Verbreitung des Coronavirus

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen eV (AGE)

Anliegend übersenden wir Ihnen den beigefügten Erlaß des zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung betreffend eine allgemeine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Beförderungen aller Güter zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit als Folge der Verbreitung des Coronavirus.

Dazu wurde Folgendes ergänzend mitgeteilt:

„Neben Niedersachsen haben sich aktuell fünf weitere Bundesländer für eine längerfristige Ausnahmeregelung entschieden:

  • Brandenburg: Befristung bis 30.09.2020 (noch keine Regelung bezüglich Ferienreiseverordnung),
  • Bremen: Befristung bis 30.08.2020 (ohne Einbeziehung Ferienreiseverordnung, da die Fahrverbotsstrecken Bremens Autobahnen nicht umfassen),
  • Nordrhein-Westfalen: Befristung bis 30.08.2020 (mit Einbeziehung Ferienreiseverordnung), Rheinland-Pfalz:

Befristung bis 30.08.2020 (Bestimmungen der Ferienreiseverordnung bleiben von der
Ausnahmeregelung unberührt) und

  • Sachsen-Anhalt: Befristung bis 31.08.2020 (mit Einbeziehung Ferienreiseverordnung).“

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