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Ausnahmegenehmigung für Prallteller

Seit diesem Jahr dürfen laut der Düngeverordnung in stehenden/bewachsenen Beständen organische Dünger nur noch mit bodennaher Ausbringtechnik (Schleppschlauch, Schlitzverfahren, etc.) ausgebracht werden. Sinn der Regelung ist die Verringerung von Ammoniak (NH3)-Emissionen in die Atmosphäre, die bei breitflächiger Ausbringung von Gülle, Gärresten etc. deutlich höher sind als bei bodennaher Ausbringung mittels Schleppschlauch- oder vergleichbaren Systemen. Parallel dazu wird die N-Effizienz gesteigert.

Besonders in hängigem Gelände ist eine bodennahe Ausbringung oft nicht möglich, da das Befahren mit groß-voluminösen Fässern und deren Arbeitsbreiten aus Sicherheitsgründen ausscheidet. Daher hat das Landwirtschaftsministerium eine Ausnahmegenehmigung für solche Flächen veröffentlicht, in der eine Aufbringung „mittels anderer Verfahren auf Grund der naturräumlichen oder agrarstrukturellen Besonderheiten des Betriebes unmöglich oder unzumutbar sind“.

In der Gebietskulisse für Erosionsgefährdung „CC-Wasser 2“ ist daher auf Antrag eine Düngung auch weiterhin mit Pralltellern in stehende Bestände erlaubt!

Gebietskulisse:
Hier finden Sie den Link zu den Gebietskulissen für die CC-Wassererosion.
https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?TH=CCSTUFENWASSER
Auf den rot abgebildeten Flächen darf ein Antrag für eine Ausnahme von der bodennahen Ausbringung gestellt werden und nach Bewilligung weiterhin mit Prallteller in stehende Bestände organische Dünger ausgebracht werden.

Eine Ausnahmegenehmigung muss beantragt werden und gilt für das Antragsjahr sowie die beiden Folgejahre. Weitere Infos sowie den Antragsvordruck finden Sie auf der Homepage der LWK Niedersachsen (www.lwk-niedersachsen.de) unter Webcode: 01036311. Die Kosten belaufen sich auf 100 € je Antrag plus 5 €/ha.

Informieren Sie sich auch über unsere Module des Nährstoffmanagers:

– https://www.naehrstoffmanager.de/ackerschlagkartei/

– https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/

– https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html

– https://www.naehrstoffmanager.de/stoffstrombilanz/

– https://www.naehrstoffmanager.de/naehrstoffboerse/

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