Aussamen von Ackerfuchsschwanz und Weidelgras verhindern

Wenn Ackerfuchsschwanz und Weidelgräser in belasteten Randstreifen oder Teilflächen von Wintergetreide am Aussamen gehindert werden soll, muss das durch Schlegeln vor der Samenreife geschehen. Was ist möglich? Was ist zu beachten?

 

Auf Bejagungs-/Biodiversitätsstreifen: Einige an Gräben/Gewässern angelegte Randstreifen wurden in den Betriebsprämienanträgen nicht extra eingezeichnet, sondern an dem entsprechenden Schlag als Bejagungs-/Biodiversitätsstreifen gekennzeichnet. Auf diesen Bejagungs-/Biodiversitätsstreifen gibt es in Niedersachsen keinen einzuhaltenden Ruhezeitraum, keine Begrenzungen für eine aktive Begrünung und keine Begrenzungen für ein nach Bedarf auch wiederholtes Abschlegeln. Diese
Möglichkeit sollte in Niedersachsen genutzt werden, um ein Aussamen insbesondere von Ackerfuchsschwanz, Weidelgräsern und Trespen, aber auch anderer Unkräuter zu verhindern.
Aber Achtung: In NRW ist auch auf Bejagungs-/Biodiversitätsstreifen der Ruhezeitraum vom 01.04. bis 15.08. einzuhalten und somit in der Zeit kein Schlegeln erlaubt!

 

Auf als Brache (Kulturcode 591) extra eingezeichneten Randstreifen oder auch Flächen darf in dem Ruhezeitraum vom 01.04. bis 15.08. nichts gemacht, auch nicht geschlegelt werden. Das gilt auch für die sogenannte freiwillige Brache nach Ökoregelung 1a! Wenn gleichzeitig die Ökoregelung 1b (Blühflächen/-streifen) beantragt wurde, durfte noch bis 15.05. eine aktive Begrünung mit vorgeschriebener Blühmischung vorgenommen werden.

 

Falls auf Grund von hohem Besatz mit Ungräsern oder Unkräutern eine Teilfläche im Kulturbestand vorzeitig geschlegelt werden soll, besteht in Niedersachsen noch bis zum 31.05.2025 die Möglichkeit im Agrarantrag diese Flächen nachträglich mit einer Kennzeichnung als Bejagungs-/Biodiversitätsstreifen zu versehen. Auch Brache-Randstreifen können noch in Bejagungs-/Biodiversitätsstreifen geändert werden. Diese Möglichkeiten sollte genutzt werden, um Problemen im Zuge der bevorstehenden Satelliten-Auswertungen der Flächenansichten aus dem Wege zu gehen.

 

 

21.05.2025

Landberatung Schaumburg e.V.

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