Auf einigen Randstreifen bzw. in lückigen Teilflächen von Wintergetreide fällt die letzten Tage ein hoher Besatz an Ackerfuchsschwanz und Weidelgräsern auf, die vor der Samenreife durch Schlegeln am Aussamen gehindert werden sollten! Was ist möglich?
Auf Bejagungs-/Biodiversitätsstreifen: Einige an Gräben/Gewässern angelegte Randstreifen wurden in den Betriebsprämienanträgen nicht extra eingezeichnet, sondern an dem entsprechenden Schlag als Bejagungs-/Biodiversitätsstreifen gekennzeichnet. Auf diesen Bejagungs-/Biodiversitätsstreifen gibt es in Niedersachsen keinen einzuhaltenden Ruhezeitraum, keine Begrenzungen für eine aktive Begrünung und keine Begrenzungen für ein nach Bedarf auch wiederholtes Abschlegeln. Diese Möglichkeit sollte in Niedersachsen genutzt werden, um ein Aussamen insbesondere von Ackerfuchsschwanz, Weidelgräsern und Trespen, aber auch anderer Unkräuter zu verhindern.
In NRW ist auch auf Bejagungs-/Biodiversitätsstreifen der Ruhezeitraum vom 01.04. bis 15.08. einzuhalten und somit in der Zeit kein Schlegeln erlaubt!
Auf als Brache (Kulturcode 591) extra eingezeichneten Randstreifen oder auch Flächen darf in dem Ruhezeitraum vom 01.04. bis 15.08. nichts gemacht, auch nicht geschlegelt werden. Das gilt auch für die sogenannte freiwillige Brache nach Ökoregelung 1a!
Wenn neu angelegte Streifen oder Flächen mit den o.g. Gräsern bewachsen sind und diese im Sommer wieder in Kultur genommen werden sollen, kann ein Aussamen aufgrund der sonst geltenden Ruhezeiten nur mit einer Änderung im Agrarantrag verhindert werden! Dazu können streifenförmige Brachen einfach in ein Bejagungs-/Biodiversitätsstreifen überführt werden, bei ganzen Flächen kann eine Umcodierung in z.B. Ackergras erfolgen. Somit kann kurzfristig abgeschlegelt werden. Der Nachteil, der dabei in Kauf genommen werden muss: für Beja-gungsschneisen erfolgt keine Auszahlung der Ökoregelung 1.
Die Möglichkeit der Bejagungs-/Biodiversitätsstreifen sollte genutzt werden, um Problemen im Zuge der bevorstehenden Satelliten-Auswertungen der Flächenansichten aus dem Wege zu gehen.
Autor: Landberatung Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring „Zwischen Deister und Leine“ e.V.
22.05.2024