Die aktuelle Situation in der Ukraine hat die EU-Kommission veranlasst, einen Durchführungsbeschluss mit Ausnahmeregelungen zur aktuellen GAP auf den Weg zu bringen.
Im Wesentlichen geht es darum, die ökologischen Vorrangflächen in diesem Antragsjahr 2022 für die Nutzung freizugeben. So sieht der Beschluss vor, dass Brachen für den Anbau von Sommerkulturen freizugeben, ÖVF Flächen für die Futternutzung freizugeben und auch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen (Leguminosen) zu erlauben. Die Mitgliedsstaaten haben nun 21 Tage Zeit, der Kommission mitzuteilen, von welchen Ausnahmeregelungen sie Gebrauch machen wollen.
Deutschland sieht in einem Entwurf lediglich vor, die ÖVF Brachen ab 01.07. für die Futternutzung freizugeben, sowie die Zwischenfrucht ÖVF. Der Anbau von Sommerungen auf Brachen ist aktuell nicht Bestandteil des Entwurfes. Der Entwurf soll am 08.04 im Bundesrat verhandelt werden, bis dahin haben die Länder Zeit Änderungsanträge einzubringen. So dass dann eine Bestellung der ÖVF Brachen mit Sommerungen in 2022 noch möglich sein könnte. Wie die Regelung letztendlich ausfällt wird sich aber erst ab dem 08.04.2022 entscheiden. Wir bitten deshalb um Beachtung.