Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Größtes Modernisierungsprogramm für mehr Klima-, Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft geht an den Start
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, stößt mit einem eine Milliarden Euro starken Paket einen Modernisierungsschub der Landwirtschaft an. Kernstück ist mit 816 Millionen Euro das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“. Heute wurde die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht, die gemeinsam mit den Spitzen der Koalition und dem Parlament auf den Weg gebracht wurde.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betont: „Jeder Euro aus diesem Programm dient dem Klima-, Umwelt- und Naturschutz und kommt passgenau bei den Landwirten an, auch bei den kleinen und mittleren Betrieben. Denn Landwirtschaft muss viel erreichen: Mehr Biodiversität, mehr Artenvielfalt und mehr Klimaschutz – und dabei vor allem die Ernten sichern. Klima schützen und Ernten sichern, das sind keine Gegenpole. Beides geht – die Lösung ist hochmoderne Technik. Mit über 800 Millionen Euro sorgen wir deswegen für einen Technologieschub auf den Feldern.“
Der Landwirt bekommt 40 Prozent der Kosten erstattet – bei maximal 2 Millionen Euro Investitionssumme in den vier Jahren. Bei landwirtschaftlichen Dienstleistern, wie Maschinenringen oder Lohnunternehmen sind es 10 bis 20 Prozent (je nach Unternehmensgröße).
Julia Klöckner weiter: „Mit modernster Technik, zum Beispiel für das passgenaue Ausbringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln, wollen wir unsere Umweltziele erreichen.
Die Technik haben wir: Mit unserer Landwirtschaftstechnik ist Deutschland weltweit führend und unsere Bauern haben das Know-How. Das bringen wir zusammen. So erzeugen wir in Deutschland unsere hochwertigen Lebensmittel noch klima- und umweltfreundlicher und gleichzeitig bleibt unsere Landwirtschaft wettbewerbsfähig.“
Mit Technik bei der Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger ist im Durchschnitt eine
30 prozentige Ammoniakemissionsminderung möglich. Die Abdeckung von Güllelagern kann eine Minderung von 80 Prozent der Ammoniakemissionen erbringen. Beim Pflanzenschutz sind Mitteleinsparungen z.B. im Obst- und Weinbau von durchschnittlich 30 bis 50 Prozent zu erwarten. Das Programm wird wissenschaftlich eng begleitet von unserem Julius-Kühn-Institut und dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft.
Ab dem 11. Januar 2021 können Betriebe die Investitionsförderung im bekannten Hausbankenverfahren bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen.
Hintergrund:
Das Paket „Bauern für Klimaschutz“ beinhaltet folgende Punkte:
1. „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ mit 816 Millionen Euro
Das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ wurde durch einen Beschluss des Koalitionsausschusses im Januar sowie durch den kürzlich im Parlament beschlossenen Bundeshaushalt 2021 möglich.
Aus diesem neuen Programm werden in den Jahren 2021 bis 2024 drei sich ergänzende Maßnahmen für mehr Klima-, Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft finanziert:
- Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für exakte Düngung und exak- ten Pflanzenschutz,
- Erweiterung und emissionsarme Abdeckung der Lagerkapazität für Wirt- schaftsdünger sowie
- Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle) – auch in mobilen Kleinanlagen.
2. Insektenschutz
Finanzielle Besserstellung von Agrarumweltmaßnahmen im Sonderrahmenplan
„Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ in der Gemein- schaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit zusätzlich 140 Millionen Euro.
3. Digitalisierung und Innovationsförderung
Gefördert werden: Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich der Digitali- sierung mit 20 Millionen Euro und der Innovationsförderung mit 24 Millionen Eu- ro, um effektive sowie effiziente Verfahren für mehr Ressourcenschutz in der Landwirtschaft unter Praxisbedingungen zu erproben.
Im Rahmen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ können Förderanträge ab dem 11.01.2021 bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Für den Förderzeitraum 2021 bis 2024 sind 816 Millionen Euro eingeplant.
Förderfähige Betriebe sind landwirtschaftliche Primärerzeuger, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe, um eine hohe Wirksamkeit der Förderung auf großer Fläche zu erreichen.
Zugangsvoraussetzung ist zudem ein wirtschaftlich stabiles Unternehmen sowie eine entsprechende berufliche Qualifikation des Antragstellers damit die Fördermittel in zukunftsfähigen Betrieben investiert werden und wirken.
Weitere detaillierte Informationen zur Richtlinie, zum Antragsverfahren sowie weiterführende FAQs finden Sie hier: www.bmel.de/investitionsprogramm