Bejagungsschneisen und Biodiversitätsflächen ab 2020

LWK Niedersachsen

Um die Schwarzwildbestände besser regulieren zu können, ist hinsichtlich des Förderrechts die Anlage von Bejagungsschneisen in Ackerkulturen in Niedersachsen/ Bremen ab 2019 erleichtert worden.

Damit wurde gleichzeitig auch eine Möglichkeit geschaffen, dass Streifen und Flächen zur Förderung der Biodiversität, zur Schaffung und Erhaltung naturnaher ökologischer Lebensräume sowie zum Erhalt der genetischen Vielfalt auf Ackerflächen angelegt werden können. So werden zusätzliche Nahrungs- und Rückzugsräume, insbesondere für diverse Insekten und Vogelarten, aber auch für andere Tiere der Feldflur, geschaffen. Durch ihren Blühaspekt bereichern derartige Streifen und Flächen das Landschaftsbild.

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