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Bejagungsschneisen oder Biodiversitätsstreifen/ -fläche bereits im Herbst planen

Landberatung Grafschaft Hoya e. V.

Sollen Streifen und Flächen zur Förderung der Biodiversität sowie Bejagungsschneisen angelegt werden, ist es sinnvoll dies bereits zur Herbstaussaat genau zu planen. Im Rahmen der Sammelantragsbearbeitung besteht die Möglichkeit, solche Flächen ohne gesonderte grafische Einzeichnung zu beantragen, es muss lediglich ein Kreuz bei den entsprechenden Flächen gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Bereich nur einen untergeordneten Anteil des Schlages ausmachen darf. Als Richtwert gilt ein maximaler Flächenanteil von 20 %, wobei es keine zusammenhängende Fläche sein muss. Die Streifen können der Selbstbegrünung überlassen werden oder aktiv mit Blühpflanzen bestellt werden.

Sollen diese Streifen in Flächen mit Wintergetreide angelegt werden, besteht zudem die Möglichkeit Blühstreifen bereits im Herbst auszusäen. Eine Herbstaussaat mit einjährigen und überständigen Kulturen kann die Herbst- und Winterfeuchtigkeit besser ausnutzen.

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