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Berufskrankheiten in der Grünen Branche auf hohem Niveau

Mehr als 2.600 Mal konnte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im vergangenen Jahr Krankheiten, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit einer Person stehen, als Berufskrankheiten anerkennen. Hautkrankheiten machen nahezu die Hälfte von ihnen aus.

In 1.581 Fällen (2020: 1.466) konnte die SVLFG eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkennen. Bedingt durch den häufigen Aufenthalt in der Sonne, dem Umgang mit Wasser und den Einsatz von Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln leiden die Beschäftigten der Grünen Branche besonders häufig an Hauterkrankungen. Dazu zählen zum Beispiel weißer Hautkrebs, Schuppenflechte oder Dermatitis. Hautkrankheiten führen die Berufskrankheiten-Statistik der SVLFG mit weitem Abstand an. Auf den Plätzen zwei und drei liegen Atemwegserkrankungen (365) und Lärmschwerhörigkeit (314).

SVLFG hilft Betroffenen

Für die Betroffenen ist es eine große Hilfe, wenn ihre Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird. Sie erhalten dann von der SVLFG umfassende Leistungen und Unterstützung. Die SVLFG hilft, die Krankheitsursachen zu ermitteln, sie bietet Präventionsmaßnahmen an und unterstützt gegebenenfalls dabei, den Arbeitsplatz so zu verändern, dass die betroffene Person trotz Krankheit weiterarbeiten kann.

Bedeutung der Individualprävention wächst

Um schweren Verläufe oder drohenden Beeinträchtigungen durch die Berufskrankheit vorzubeugen, unterstützt die SVLFG mit individuell passenden Präventionsmaßnahmen. Gut 96 Prozent aller von der SVLFG betreuten Personen sind mit der Beratung und Betreuung durch die SVLFG sehr zufrieden beziehungsweise zufrieden.

Die SVLFG-Präventionsfachleute haben im vergangen Jahr im Rahmen der individuellen Präventionsmaßnahmen zum Beispiel 2.642 Menschen mit anerkannten Atemwegserkrankungen betreut. Das heißt, die Versicherten werden umfassend beraten und bekommen bei Bedarf unentgeltlich Gebläse unterstützte Atemschutzmasken und die dazu gehörigen Filter zur Verfügung gestellt. So können zum Beispiel Tierhalter ihren Beruf weiterhin ausüben. 2021 wurden von der SVLFG 92 neue Atemschutzgeräte an Betroffene ausgeliefert.

§ 3-Hautarztverfahren

Beim Verdacht auf eine beruflich bedingte Hautkrankheit handelt die SVLFG besonders schnell. Dadurch können die Versicherten in den meisten Fällen in ihrem Beruf weiterarbeiten. Im Rahmen des sogenannten §3-Hautarztverfahrens besuchen SVLFG-Präventionsexperten die Betroffenen mehrmals. Sie informieren die Versicherten ausführlich über den für sie passenden Hautschutz, über die geeignete Hautpflege sowie über weitere individuell auf deren Bedürfnisse abgestimmte Präventionsmaßnahmen. Mit dem erworbenen Wissen, den passenden Produkten und mitunter auch durch eine Änderung der Arbeitsweise gelingt es einem überwiegenden Teil der Betroffenen, ihre Haut besser zu schützen. Krankheitssymptome wie Schmerzen, rissige Haut oder Juckreiz lassen sich so effektiv lindern.  Mehr als 1.500 solcher Beratungen wurden alleine in 2021 durchgeführt.

Mehr Informationen und Erfahrungsberichte zum §3-Hautarztverfahren gibt es online unter www.svlfg.de/fa-hautarztverfahren-der-berufsgenossenschaft-galabau

SVLFG-Präventionsbericht 2021

Weitere Details zur Berufskrankheiten-Statistik sowie zur Arbeitssicherheit, Gesundheitsprävention und zum nachhaltigen Arbeiten in der Grünen Branche gibt der SVLFG-Präventionsbericht 2021. Er steht zum freien Download unter www.svlfg.de (Suchbegriff: Präventionsbericht 2021) bereit.

 

Autor: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

24.11.2022

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