Suche
Close this search box.

Beseitigung von Zwischenfrüchten und Untersaaten

LUB Zeven e. V.

Im Frühjahr gilt es, je nach Folgekultur und Intensität der Bodenbearbeitung, abzuwägen in welcher Form Zwischenfrüchte und Grasuntersaaten auf den Flächen beseitigt werden sollten.

Sind die Zwischenfrüchte nicht vollständig abgestorben oder liegt eine starke Altverunkrautung auf den Flächen vor, kann der Glyphosat-Einsatz vor Kartoffeln und Zuckerrüben sinnvoll sein. Zu Mais ist ein Glyphosat-Einsatz seltener notwendig, hier kann in vielen Fällen auf eine mechanische Beseitigung der Grasuntersaaten zurückgegriffen werden. Wird die mechanische Beseitigung gewählt, sollte möglichst rechtzeitig, ca. 4-6 Wochen vor der Maisaussaat, mit der Bearbeitung der Flächen angefangen werden.

Der Glyphosat-Einsatz ist bei den meisten Produkten i.d.R. bis 2 Tage vor der Aussaat zugelassen, wobei die Einwirkzeit des Wirkstoffes bei Unkräutern bis zu einem 4-Blattstadium 2 bis 3 Tage und bei größeren Unkräutern und Wurzelunkräutern 10 bis 14 Tage beträgt. Dabei gilt es zu beachten, je wüchsiger das Wetter und je vitaler die Pflanzen sind, desto schneller und nachhaltiger ist der Bekämpfungserfolg. Daher sollten die Tagestemperaturen während und nach der Behandlung mindestens 5-7°C betragen. Muss in Ausnahmefällen eine Restverunkrautung nach der Aussaat der Kultur beseitigt werden, sind einige Präparate bis 5 Tage nach der Saat zugelassen. Generell kann durch den Einsatz von 5-10 kg/ha spritzfähigen SSA die Wirkung zusätzlich verbessert werden.

(Auszug aus dem Rundschreiben)

Spezialist für Pflanzenbau finden

Get my current location

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von landberatung-service.de zu laden.

Inhalt laden