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Bestimmungen für die Herbstdüngung 2024

Mit der Getreideernte beginnen die Überlegungen für die Folgenutzung der Flächen in der nächsten Saison.
Von der nachfolgenden Kultur ist auch eine mögliche Düngung im Herbst abhängig. Zusätzlich zur Düngebedarfsermittlung sind auch die Gewässerabstände und Sperrfristen zu beachten. Die Stickstoffdüngung im Herbst ist am N-Bedarf der Kultur sowie den bekannten Höchstmengen (max. 60 kg Gesamt-N / 30 kg NH4-N je ha) auszurichten.

Vor der Düngung muss der Düngebedarf ermittelt und dokumentiert werden. Hierzu können Sie kurzfristig das Formblatt im Anhang nutzen. Betriebe, die die Düngeplanung mit uns machen und die Ackerschlagkartei (ASK) des Nährstoffmanagers nutzen, sollten Ihre Anbauplanung für 2025 in die ASK eintragen. Danach können Sie sich mit uns in Verbindung setzen und wir übernehmen Ihre Anbaudaten und erstellen Ihnen Ihre Herbstdüngebedarfsplanung.

Tipp: Nutzen Sie diese Planung auch für Ihre Überlegungen zur Antragstellung 2025!
Die Herbstplanung ist Teil der Jahresdüngeplanung, die dann später in ENNI gemeldet werden muss.

Anrechnung der Herbstdüngung auf den Frühjahrsbedarfswert

Bei der N-Herbstdünung zu Winterraps und Wintergerste ist im Frühjahr eine Anrechnung in Höhe
der „N-Ausnutzung“ auf den N-Bedarfswert vorzunehmen (siehe Tabelle Beispiele für Stickstoffgehalte in
Düngemitteln). Bitte prüfen Sie daher die Notwendigkeit einer Düngungsmaßnahme zu diesen Kulturen aus
pflanzenbaulicher Sicht. Die N-Ausnutzung liegt bei mineralischen Düngern bei 100%. Bei organisch /
organisch-mineralischen Düngemitteln ist es das
Maximum aus:

– NH4-N
– N verfügbar
– Mindestanrechenbarkeit

Autor: Landberatung Northeim e. V.

27.06.2024

Weitere Informationen und Module finden Sie auf näon – Nährstoffmanager online.

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