Betriebliche Änderungen zum Sammelantrag rechtzeitig melden

Landberatung Grafschaft Hoya e. V.

Wenn es in Ihrem Betrieb zum 01.07.2018 bzw. nach der Sammelantragsstellung 2018 Änderungen gab, sollten Sie prüfen, ob Ihr Betrieb über eine aktuelle Registriernummer verfügt.

Bei Neugründungen muss sowieso eine neue Betriebsnummer beantragt werden, aber auch beim Ausscheiden oder der Neuaufnahme von Gesellschaftern kann dies notwendig sein. Auch eine Verlegung des Betriebsstandortes führt hierzu. Wenn es bei Ihnen Änderungen in diesem Bereich gegeben hat oder vielleicht noch bis zum 15.05.2019 geben wird, sollten Sie uns dies bitte sofort mitteilen, wenn Sie Ihren Sammelantrag bei uns bearbeiten lassen möchten.

In den vergangenen Jahren gab es immer mal wieder Probleme, dass Betriebe nicht über eine aktuelle Betriebsnummer verfügten und eine Neubeantragung zeitlich nicht mehr realisierbar war.

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