Die Zeit läuft! Wer Sauen und Jungsauen im Deckzentrum noch nicht entsprechend der neuen Haltungsvorgaben in Gruppen hält und die Übergangsfrist (endet am 09.02. 2029) dafür nutzen will, muss spätestens bis zum 09. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept bei der zuständigen Veterinärbehörde einreichen. Ist geplant, die Sauenhaltung aufzugeben, muss ebenfalls zum 09. Februar 2024 eine verbindliche Erklärung dafür abgegeben werden. In diesem Fall ist die Sauenhaltung allerdings spätestens bis zum 09. Februar 2026 einzustellen.

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Autor: LWK Niedersachsen

19.01.2024