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Betriebsübergabe zum 01. Juli

Mit dem Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres finden zum 1. Juli häufig Betriebsübergaben, Gesellschaftsgründungen oder andere prämienrelevante Veränderungen in landwirtschaftlichen Betrieben statt. Nachdem Sie solche betrieblichen Veränderungen im Vorfeld betriebswirtschaftlich, steuerlich und rechtlich mit Ihren entsprechen Ansprechpartnern gut vorbereitet haben, sind nach dem Vollzug u.a. folgende Institutionen und Geschäftspartner zu informieren:

• LWK Niedersachsen
o Beantragung einer neuen EU-Registrierungsnummer
o Meldebogen zur Betriebsübergabe ausfüllen
o Übernahme von Agrarumweltmaßnahmen
o Übertragung von Zahlungsansprüchen auf den neuen Betrieb
o Registrierung als Inverkehrbringer von Wirtschaftsdüngern (ab 200t gemäß §4 der Ver-bringensverordnung)
• Laves: Neues Unternehmen als Futtermittelbetrieb melden
• Landkreis/ Veterinäramt: Meldung als Lebensmittelhersteller
• VIT: Ummeldung des Tierbestandes
• Banken/Sparkassen ggf. neue Bankverbindung
• Finanzamt
• Versicherungen Sonderkündigungsrecht
• Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger
• Handelspartner u.A. Genossenschaften, Landhändler, Molkerei, …
• Verbände z.B. Beratungsring, Landvolk, MR, …
• Verpächter
• Agrardieselrückerstattung: Neuantragsteller müssen das Formular 1140 (ausführlicher
Antrag) verwenden und alle Kauf-/Verbrauchsbelege einreichen. Zusätzlich
sind Übergabe-/Gesellschaftsvertrag, Steuernummer bzw. Anmeldung Finanzamt
(s.o.) und ein Flächennachweis einzureichen.
• Zertifizierungsstellen (z.B. für QS, Ökokontrollstellen)
(die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)

Autor: LUB Zeven e. V.

30.06.2022

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