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Bewilligungsbescheide aus Dezember 2022

Zum 20. / 21. Dezember hat die LWK die Bewilligungsbescheide zum ANDI-Antrag 2022 versendet und zeitgleich wurde von der Bundeskasse das Prämiengeld überwiesen.
Im Regelfall wurden Basis-, Greening-, Umverteilungs-, und (wenn beantragt) die Junglandwirteprämie ausbezahlt.
Bislang haben wir kaum negative Rückmeldungen von Seiten unserer Antragsteller bekommen.
Die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer in Nienburg hat rund 6.500 Bescheide verschickt. Nur wenige davon sind noch in der Prüfung und darüber wurden die betroffenen Landwirte auch gesondert informiert. Eine geringe Anzahl der Antragsteller muss aufgrund immenser Unstimmigkeiten aktuell komplett auf die Auszahlung verzichten.

Grundsätzlich lohnt es sich aber trotzdem für alle, den Bescheid genau „unter die Lupe“ zu nehmen, denn oftmals gehen zu Unrecht sanktioniert Einzelflächenprämien in der Prämiensumme unter.
Hierzu bitte die Anlagen Flächenübersichten durchsehen. Es dürften keine Abweichungen in den Spalten
„GEMELDETE FLÄCHE“ und „FESTGESTELLTE FLÄCHE“ auftauchen. Sollte dies vorliegen, dann steht in der letzten Spalte „FESTGESTELLTE ABWEICHUNG VORHANDEN“ ein JA.
Hier ist zu prüfen, ob das stimmig sein kann? Oftmals rufen Schlagteilungen oder -zusammenlegungen eine Fehlermeldung hervor, obwohl die Gesamtflächengröße identisch geblieben ist. Ebenfalls könnten Neudigitalisierung von Feldblöcken zu fehlerhaften Sanktionen führen, da manchmal eine Feldblockgrenze einen vorhandenen Schlag teilt und eine Schlaghälfte im ehemaligen Feldblock einfach weggestrichen wird.
Hier liegen offensichtliche Fehler vor, die bei fristgerechter Meldung durch den Antragsteller von Seiten der LWK wieder korrigiert und ausbezahlt werden.
Geringe Flächendifferenzen (Überlappungen / Neudigitalisierung) sind ein permanentes Ärgernis, führen in der Regel aber nicht zu relevanten Prämienverlusten und können daher ignoriert werden.

Ende Dezember sind zudem die Bewilligungsbescheide zu den AUKM verschickt worden. Leider gibt es keine Merkblätter, die dem Bescheid beiliegen. Somit ist jeder Antragsteller gezwungen, sich aus dem immer noch als vorläufig gekennzeichneten Erlass vom 02.12.2022 die aktuell geltenden Programmbestimmungen herauszusuchen:
Infoquelle: www.aum.niedersachsen.de Rücktritt von der bewilligten AUKM innerhalb einer 4-wöchigen Frist
verwaltungskostenfrei möglich.

Autor: Landberatung e. V. Fallingbostel

10.01.2023

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