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Bewilligungsbescheide kontrollieren – auch beim Anbau von Mais-Bohne als 2. Frucht

Beratungsring Sellstedt e. V.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Betriebsleiter seinen Bewilligungsbescheid intensiv kontrollieren muss. Aufgrund der Flächenkontrollen über Luftbilder gibt es bei Einzelflächen deutliche Abweichungen zwischen den beantragten Flächen und den bewilligten Flächen. Geringe Flächenabweichungen von einigen hundert Quadratmetern sollten aus meiner Sicht akzeptiert werden. Sind die Flächenkürzungen höher und entsprechen nicht der tatsächlichen Nutzungsgröße, muss ein Widerspruch eingereicht werden.

Neben den Abweichungen bei den Flächengrößen gibt es im Zusammenhang mit Mais-Bohnen-Mischkultur Sanktionen bezüglich der Anbaudiversifizierung. Wurden die Flächen mit Mais-Bohnen-Mischkultur mit der Codierung 51 (Mischkultur im Reihenanbau) beantragt, so wurde nur der Bohnenanteil (z.B. 40%) als eigene Fruchtart angenommen und der Maisanteil der restlichen Maisfläche zugeschlagen. Die Mischkultur hätte mit Code 52 (Mischkultur) beantragt werden müssen.

Dieser Fehler mit der fehlerhaften Codierung ist heilbar. Bitte den Sachverhalt vorab mit der Bewilligungsstelle Bremervörde telefonisch absprechen, und dann schriftlich formlos die entsprechenden Schläge auflisten und mitteilen, dass die Codierung 52 anzuwenden ist und Kopie des entsprechenden Saatgutbeleges mit der Saatgutmischung beifügen. Bei weiteren Fragen bitte im Ringbüro melden. Achtung: Ein (möglicher) Widerspruch muss bei der Bewilligungsstelle bis zum 20.01. eingelegt werden.

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