Mit der Schaffung von Blühstreifen und -flächen können Sie das knappe Nahrungsangebot für die Bienen nach der Rapsblüte deutlich verbessern. Außerdem schaffen Sie so bessere Möglichkeiten zur Bejagung des Schwarzwildes zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest.
Im Antrag auf Agrarförderung können Blühstreifen und Bejagungsschneisen in allen Kulturen bis 20 % Flächenanteil integriert werden. Der Schlag wird also als Einheit aus Kultur und Schneisen zusammen erfasst. Aufgrund der gestiegenen Abstandsauflagen zu Gewässern bietet es sich an in diesem Jahr davon stärker Gebrauch zu machen.
Autor: Landberatung Rotenburg e. V.
23.03.2023