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Blühflächen und Bejagungsschneisen auch als Maßnahme gegen die ASP

Landberatung Rotenburg e. V.

Mit der Schaffung von Blühsteifen und -flächen können Sie das knappe Nahrungsangebot für die Bienen nach der Rapsblüte deutlich verbessern. Außerdem schaffen Sie so bessere Möglichkeiten zur Bejagung des Schwarzwildes zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest.

Im Antrag auf Agrarförderung können Blühstreifen und Bejagungsschneisen in allen Kulturen bis 20 % Flächenanteil integriert werden. Der Schlag wird also als Einheit aus Kultur und Schneisen zusammen erfasst. Eine Kombination von Bejagungsschneisen/ Biodiversitätsflächen mit ökologischen Vorrangflächen sowie Agrarumweltmaßnahmen ist nicht möglich.

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