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Bodennahe Ausbringung organischer Dünger

Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e. V.

Laut aktueller Düngeverordnung besteht seit dem 01.02.2020 auf bestelltem Ackerland die Pflicht zur bodennahen Ausbringung organischer Dünger. Diese Pflicht gilt aber noch nicht für Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbau. Auf Grünlandflächen und mehrschnittigen Feldfutterbauflächen ist eine Breitverteilung organischer Dünger weiterhin gesetzlich erlaubt. Unter mehrschnittigen Feldfutterbau fallen in der Regel Ackergras und Kleegrasbestände, auch wenn sie erst im Herbst 2019 gesät wurden. Mehrschnittig bedeutet: mehr als 1 Schnitt! Nachfolgend finden Sie Beispiele, wann eine bodennahe Ausbringung organischer Dünger Pflicht und wann noch eine Breitverteilung erlaubt ist.

  • Gras im Herbst 2019 gesät, in 2019 bereits 1x gemäht, soll im Frühjahr 2020 nochmals gemäht werden -> Breitverteilung erlaubt
  • Gras im Herbst 2019 gesät, in 2019 nicht gemäht, soll im Jahr 2020 aber mind. 2x gemäht werden -> Breitverteilung möglich
  • Gras im Herbst 2019 gesät, in 2019 nicht gemäht, soll im Frühjahr nur 1x gemäht werden -> Bodennahe Ausbringung Pflicht

Im Klartext bedeutet das, dass Grasbestände auf Ackerland, bei denen offensichtlich keine oder nur 1 Mahd plausibel und möglich ist, zwingend bodennah gedüngt werden müssen.

Achtung: Immer auch an die Futterverschmutzung denken, da die Flächen nach ca. 8-10 Wochen zur Futtergewinnung gemäht werden. Eine bodennahe Ausbringung wird daher grundsätzlich empfohlen!
(Stephanie Ruhe)

Informieren Sie sich auch auf unseren Seiten über den Nährstoffmanager:

https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/

https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html

https://www.naehrstoffmanager.de/stoffstrombilanz/

http://www.ackerschlagkartei.com/Startseite/

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