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Bodenproben im Herbst ziehen

LB Rotenburg e. V.

Für ein optimales Flächenmanagement sollten spätestens alle 4 Jahre neue Grundnährstoffanalysen von Acker- und Grünland vorliegen. Aus organisatorischen Gründen empfehlen wir, die gesamten Betriebsflächen alle vier Jahre zu untersuchen. Organisieren Sie bitte die Untersuchung im Herbst, so gibt es keine Verzögerung bei der Düngeplanung und die Untersuchungen können noch berücksichtigt werden.

Nach Düngeverordnung müssen von allen Schlägen ab 1 ha Untersuchungsergebnisse über Grundnährstoffe und pH-Wert vorliegen. Die Bodenproben dürfen nicht älter als 6 Jahre sein. Die Flächen sollten unbedingt mit den Angaben im Flächenantrag übereinstimmen, sonst können die Daten nicht im Düngeplan eingelesen werden, es ist unbedingt die laufende Schlagnummer anzugeben (GFN: Anlage 1 a, Spalte 4)

Liegt der Humusgehalt bei Ackerland über 4% sinkt der N-Düngerbedarf um 20 kg/ha. Bei geschätzten Bodenhumusgehalten von Ackerböden über 4 Prozent sollte zeitnahe eine Nachuntersuchung aus der Rückstellprobe angefordert werden. Statt der Fingerprobe wird der Humusgehalt dann analytisch bestimmt, manchmal fällt der Wert unter 4 Prozent. Hinweis: Die Angabe (h) bedeutet weniger als 4 % Humus, die Abkürzungen h, sh, a und H stehen für Humus über 4 %!

Als Mitglied der Landberatung erhalten Sie einen Sonderrabatt von 30 %, wenn Sie die Proben über uns einsenden. Die Probenahme durch den Probenehmer erfolgt ab Mitte September. (Auszug aus dem Rundschreiben)

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