Am 20.10.2022 konnten sich die IG BAU und der Bundesverband GLFA auf eine Bundesempfehlung verständigen. Das Ergebnis werden die im GLFA organisierten Arbeitgeberverbände anläßlich ihrer Tarifverhandlungen berücksichtigen. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes auf € 12,00/Stunde hat dazu geführt, dass die in den einzelnen Bundesländern geltenden Lohntarifverträge grundlegend überarbeitet werden müssen.
Die Bundesempfehlung 2022 sieht vor, daß in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer mit der Abrechnung für Dezember 2022 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von € 350,00 erhalten sollen. Teilzeitbeschäftigte werden die Zahlung anteilig erhalten. Der Anspruch besteht nicht für Kalendermonate, in denen in 2022 kein Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung besteht. Auf Bundesebene hat man sich ferner darauf verständigt, daß der Stundenlohn für Facharbeiter mindestens € 14,50 und der für Meister mindestens € 16,50 beträgt. Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung sollen in den ersten vier Monaten der Beschäftigung den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von € 12,00 erhalten, ab dem fünften Monat jedoch mindestens € 12,50.
Für Niedersachsen konnte bislang leider noch kein neuer Lohn-/Gehaltstarifvertrag mit der IG BAU vereinbart werden. Wir haben der Gewerkschaft bereits am 28.10.2022 einen ersten Verhandlungsentwurf übersandt. Die IG BAU hat sich hierzu bislang noch nicht geäußert. Ein Verhandlungstermin konnte noch nicht vereinbart werden. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf unterrichten.
Autor: Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e.V. (AGE)
02.12.2022