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Bundesprogramm Stallumbauten wird verlängert

Verband der Landwirtschaftskammern e. V. (VLK), Dr. Assmann

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat beschlossen, die Übertragbarkeit der Mittel für das Bundesprogramm Stallumbauten in das Jahr 2022 zu ermöglichen. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses will das Bundeslandwirtschaftsministerium auch die Verlängerung der Antragsfrist prüfen. Weiter teilt es mit:

Die Bundesministerin Julia Klöckner hatte sich dafür ausgesprochen, die Förderperiode für das 300-Millionen-Euro-Stallumbauprogramm des Ministeriums über das Jahr 2021 hinaus zu verlängern. Planung und Bau solcher Vorhaben würden länger dauern. Die Befristung des Bundesprogramms auf Ende 2021 ergibt sich aus der Tatsache, dass das Geld aus dem Corona-Konjunkturpaket stammt.

In seiner Bereinigungssitzung Ende vergangener Woche hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags nun beschlossen, eine Übertragbarkeit der Mittel in das Jahr 2022 zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wird das Bundesministerium auch eine Verlängerung der Antragsfrist prüfen – sie ist bisher auf Ende März 2021 festgelegt. Abzuwarten ist zunächst aber die Verabschiedung des Bundeshaushalts durch den Deutschen Bundestag in der kommenden Woche.

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