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Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren, Stand: 30.09.2022

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute (30.09.2022; 15 Uhr) im Bundesanzeiger die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten für das erste Halbjahr 2022 (01. Januar 2022 – 30. Juni 2022) gemäß § 56 Absatz 4 Tierarzneimittelgesetz veröffentlicht.

Die Kennzahl 2 beträgt für bis 8 Monate alte Mastkälber 1,884 und für Mastrinder in einem Alter von mehr als 8 Monaten 0. Bei der Tierart Schwein liegt sie für Mastferkel bis 30 kg Körpergewicht bei 7,208 und für Mastschweine über 30 kg Körpergewicht bei 2,475. Für Masthühner wurde eine Kennzahl 2 von 31,706 sowie für Mastputen von 25,918 berechnet.

Betriebe, welche die Kennzahl 2 überschreiten, müssen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die diesen reduzieren. Alle bundesweiten Kennzahlen für das erste Halbjahr 2022 sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:

Den gesamten Artikel mit Tabelle sehen Sie hier.

Autor: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

14.10.2022

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