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Bußgeldkatalog: Härtere Strafen auch für Treckerfahrer

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Seit dem 28. April gilt die neue Straßenverkehrsordnung. Wir haben zusammengefasst, welche Neuerungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge gelten.

Die neue Straßenverkehrsordnung gilt seit dem 28. April diesen Jahres. Unser Autor Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a. D. hat für Sie die wichtigsten Änderungen in Bezug auf landwirtschaftliche Fahrzeuge zusammengefasst.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen sind härter geworden. Das Fahrverbot beginnt jetzt bereits innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Überschreitung von 21 km/h, außerorts ab 26 km/h. Fahren Sie beispielsweise mit dem Schlepper innerhalb einer 30er Zone 51 km/h, so wird neben dem Bußgeld ein Fahrverbot von einem Monat fällig. Bei Treckern, die mehr als 3,5 t wiegen, sind die Bußgelder höher.

Die Listen des Bußgelkataloges sowie den gesamten Artikel sehen Sie hier.

Schutz von Radfahrern und Fußgängern

Fahrradfahrern und Fußgängern gilt besonderer Schutz. Daher hat die STVO hier neue Punkte mit aufgenommen bzw. bestehende Verstöße mit härteren Strafen belegt.

Lesen Sie hier den gesamten Artikel.

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