Nieders. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ministerium beantwortet wichtige Fragen – Infektionsschutz sicherstellen
Was muss ich bei der Versorgung meines Pferdes beachten? Darf ich mein Pferd weiterhin wie gewohnt bewegen? Die Corona-Krise stellt auch die Pferdebetriebe in Niedersachsen vor große Herausforderungen. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, der wesentliche Fragen klärt.
Insgesamt gilt: Selbstverständlich sind die Versorgung und Betreuung einschließlich der Bewegung der Pferde nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes weiterhin sicherzustellen. Dabei sind die Belange des Infektionsschutzes zwingend zu berücksichtigen, insbesondere die Einhaltung eines Mindestabstands von Mensch zu Mensch von 1,5 Metern. Um eine tiergerechte Versorgung und Bewegung von Pferden gewährleisten zu können, müssen dafür fachlich geeignete Personen pferdehaltende Betriebe betreten. Die Anzahl der Personen richtet sich nach Betriebsgröße beziehungsweise nach der Anzahl der Pferde. Dies hat unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus zu geschehen.
Der Leitfaden kann auf der Homepage des ML abgerufen werden unter https://www.ml.niedersachsen.de/download/154128. Das ML hat in der Rubrik „Fragen und Antworten“ außerdem viele weitere Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt, die laufend ergänzt und aktualisiert werden: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus-faq-186571.html.