Landberatung im Landkreis Osterholz e. V.
Das Überbrückungshilfeprogramm für kleine und mittelständische Betriebe, die Umsatzrückgänge während der Corona-Pandemie erlitten haben, wird bis zum Ende des Jahres verlängert. Erstattet werden fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150.000 €. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Mrd. € eingeplant. Landwirtschaftliche Betriebe können die Überbrückungshilfe II in Anspruch nehmen, wenn Corona bedingt große Umsatzrückgänge vorliegen:
- Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten und/oder
- ein durchschnittlicher Umsatzeinbruch im selben Zeitraum von mind. 30% pro Monat gegenüber dem Vorjahr
Sprechen Sie mit Ihrer Buchstelle und/oder Ihrem Steuerberater. Nur diese können die Daten ermitteln und nur diese dürfen den Antrag für Sie stellen.