Landberatung im Landkreis Osterholz e. V.
Ab dem 01.05.2020 jegliche Stickstoff- und Phosphordüngung auf Grün- und Ackerland – egal ob mineralisch oder organisch – innerhalb von 48 Stunden dokumentiert werden. Oftmals wurde bis- her ausschließlich der Pflanzenschutzmitteleinsatz festgehalten, diese Dokumentation muss jetzt zwingend um die Düngung ergänzt werden.
Grundsätzlich ist die handschriftliche Dokumentation ausreichend. Das ist zu dokumentieren:
- Eindeutige Bezeichnung der Fläche
- Größe der Fläche
- Art und Menge des Düngemittels
- Die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff, bei organischen Düngemitteln auch die Menge des verfügbaren Stickstoffs (Ammonium-N)
- Die aufgebrachte Menge Phosphat (incl. Org. Dünger)
- Zahl der Weidetage sowie Art und Anzahl der Tiere auf der Weide ist nach Abschluss der Weidehaltung aufzuzeichnen
Sie können über uns bzw. die AG-Landberatung eine Ackerschlagkartei online nutzen in die wir die Daten Ihrer Düngebedarfsermittlung übertragen können.
– falls gewünscht, melden Sie sich. (Auszug aus dem Rundschreiben)