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Dokumentation der Düngungsmaßnahmen gemäß § 10 Absatz 2 DüV

Landberatung im Landkreis Osterholz e. V.

 

Ab dem 01.05.2020 jegliche Stickstoff- und Phosphordüngung auf Grün- und Ackerland – egal ob mineralisch oder organisch – innerhalb von 48 Stunden dokumentiert werden. Oftmals wurde bis- her ausschließlich der Pflanzenschutzmitteleinsatz festgehalten, diese Dokumentation muss jetzt zwingend um die Düngung ergänzt werden.

Grundsätzlich ist die handschriftliche Dokumentation ausreichend. Das ist zu dokumentieren:

  • Eindeutige Bezeichnung der Fläche
  • Größe der Fläche
  • Art und Menge des Düngemittels
  • Die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff, bei organischen Düngemitteln auch die Menge des verfügbaren Stickstoffs (Ammonium-N)
  • Die aufgebrachte Menge Phosphat (incl. Org. Dünger)
  • Zahl der Weidetage sowie Art und Anzahl der Tiere auf der Weide ist nach Abschluss der Weidehaltung aufzuzeichnen

Sie können über uns bzw. die AG-Landberatung eine Ackerschlagkartei online nutzen in die wir die Daten Ihrer Düngebedarfsermittlung übertragen können.
– falls gewünscht, melden Sie sich. (Auszug aus dem Rundschreiben)

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