Dokumentationen zum Jahresende

Stader Beratungsringe e. V.

Stoffstrombilanz (SSB)
Die SSB für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 01.07.2018 – 30.06.2019 muss bis zum 31.12.19 vorliegen. Alle Betriebe, die zur SSB verpflichtet sind (> 50 GV und > 2,5 GV/ha oder bei viehhaltenden Betrieben >750 kg N aus Wirtschaftsdüngeraufnahme oder Betriebe mit einem funktionalem Zusammenhang zu einer Biogasanlage oder >50 GV ohne Fläche), sollten ihre Unterlagen daher umgehend an (Redaktion: Ihren Beratungsring) schicken.

Dürrehilfe
Alle Betriebe, die 2019 eine Dürrehilfe erhalten haben, müssen bis zum 20.12.2019 den betriebswirtschaftlichen Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2018/19 bei der LWK in (…) einreichen.

Der offizielle Abgabetermin ist der 31.12.219. (Aufgrund der Feiertrage gehen wir aber davon aus, dass eine Bearbeitung nur bis zum 20.12. erfolgt.

AUM-Schlagkartei
Zur Dokumentation der Einhaltung aller Auflagen ist bei AUM-Programmen das Führen einer Schlagkartei erforderlich. Hier sind die entsprechenden Vordrucke des ML zu nutzen. Bei den NGProgrammen (Nordische Gastvögel) ist die Hauptauflage die „Nichtbewirtschaftung“ in der Ruhephase.

Bei Grünland (NG 3, NG 4) ist in dem Zeitraum vom 01.08. – 30.09. eine Nutzung (Mahd oder Beweidung) nachzuweisen, um eine Mindestbewirtschaftung zu dokumentieren.

Pflanzenschutzanwendungen
Gemäß den Cross-Compliance-Verpflichtungen ist die Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen erforderlich. Diese muss bis zum Jahresende mit folgenden Inhalten vorliegen.

– Name des Anwenders
– Name des Pflanzenschutzmittels
– Anwendungsdatum
– Aufwandmenge
– Kultur
– Schlag (identisch mit Andi 2019, Anlage 1a)

Die Form der Aufzeichnung ist nicht vorgeschrieben und die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Jahre.
(Auszug aus dem Rundschreiben)

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