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Düngebedarfsermittlung 2021/2022

– Meldepflicht Düngebedarfsermittlung 2021
Vor der Meldung der Düngebedarfsermittlung sollten folgende Punkte in der Düngebedarfsermittlung erledigt bzw. kontrolliert werden. Mit der Funktion Schlagabgleich DBE & GAP (Schläge) kann die Größe und die Fliknummer rel. einfach mit dem Agrarantrag abgeglichen und korrigiert werden. Zusätzlich werden Schläge angezeigt, die zwar im Agrarantrag, jedoch nicht in der Düngebedarfsermittlung vorhanden sind. Fehlende Schläge müssen in der Düngebedarfsermittlung ergänzt werden. Für neue Schläge müssen auch Bodenproben und die angebauten Früchte eingegeben werden. Wenn es bei den Früchten 2021 Änderungen gegeben hat, sind diese natürlich auch in der Düngebedarfsermittlung anzupassen. Wenn noch nicht geschehen, müssen die endgültigen Nmin-Richtwerte oder die eigenen Nmin-Werte eingetragen werden.

Wenn die Düngebedarfsermittlung bisher in einem externen Programm erfolgt ist, sollte man klären ob, und wie ein Import in ENNI funktioniert um die Meldepflichten einfach erledigen zu können. Wurde die Düngebedarfsermittlung bislang auf Papier erstellt, sollte die arbeitsarme Zeit für das Einpflegen der Daten in ENNI genutzt werden.

– Düngebedarfsermittlung 2022
Die Düngebedarfsermittlung 2022 ist in ENNI freigeschaltet, somit kann mit der Erstellung der Düngebedarfsermittlung für die nächste Saison begonnen werden. Folgende Punkte sind hierbei zu beachten.

Kontrollieren Sie die Bodenproben auf Aktualität, die Ergebnisse dürfen nicht älter als 6 Jahre alt sein. Wenn neue Proben erforderlich sind, ziehen Sie diese zeitnah, denken Sie hierbei auch an Flächen, die neu übernommen werden.

Für die Düngebedarfsermittlung 2022 ist der Durchschnittsertrag der Jahre 2017 bis 2021 zu ermitteln. Für Flächen im Roten Gebiet ist das Ertragsmittel der Jahre 2015 bis 2019 anzusetzen. Erträge, die 20 % unter dem Vorjahresertrag liegen, dürfen unberücksichtigt bleiben. Wenn die Erträge aus 2021 noch nicht vorliegen, da noch nicht alles verkauft wurde, muss der Ertrag geschätzt werden.

Für Wintergerste und Raps, die im Herbst 2021 gedüngt wurden, sind die verfügbaren N Mengen an organischen bzw. mineralischen Düngemitteln (N ist zu 100 % verfügbar) anzurechnen. Wurde Raps oder Wintergerste im Herbst 2020 mit organischen Düngemitteln gedüngt, ist dies als org. Düngung zur Vorkultur in die Düngebedarfsermittlung 2022 einzutragen. Hierzu zählt ebenfalls die gesamte organische Düngung im Frühjahr 2021 und die Düngung der Zwischenfrüchte nach der Ernte 2021.

Informieren Sie sich auch über unsere Module des Nährstoffmanagers:

– https://www.naehrstoffmanager.de/ackerschlagkartei/

– https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/

– https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html

– https://www.naehrstoffmanager.de/stoffstrombilanz/

– https://www.naehrstoffmanager.de/naehrstoffboerse/

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