Für alle Betriebe, die auch die Düngebedarfsermittlung 2023 mit uns zusammen erstellt haben, können im ENNI die Werte des Vorjahres (z.B. Schläge, Bodenuntersuchungen, Vorkultur) übernommen werden. Für jeden Schlag > 1 ha muss eine Grundbodenuntersuchung vorliegen, die bezogen auf das Frühjahr 2024 nicht älter als 6 Jahre sein darf. Für Flächen, auf denen keine Düngung stattfindet (mehrjährige Umweltschutzflächen, Brachen, Blühstreifen, etc.), muss keine Bodenuntersuchung erfolgen und es muss keine Düngebedarfsermittlung gerechnet werden.
Benötigte Daten für die Düngebedarfsermittlung Frühjahr 2024:
•neue Schläge mit Feldblocknummern und Bodenuntersuchungsergebnissen
•ggf. neue Bodenuntersuchungsergebnisse alter Schläge von 2023
•Zwischenfrüchte Herbst 2023 und geplante Früchte der Ernte 2024 für alle Schläge
•das durchschnittliche Ertragsniveau* der letzten 5 Jahre (2019-2023) für alle Fruchtarten. Für 2023 müssen bei noch nicht verkauften Mengen die Erträge geschätzt werden.
•Abfuhr Erntereste (z.B. Strohverkauf) in 2023 und geplant in 2024 je Schlag
•Nutzungsintensität im Grünland, falls abweichend vom Vorjahr
•Außerdem werden folgende Informationen zur bisherigen Düngung benötigt: Sofern die Dokumentation der Düngung 2023 (siehe oben) bereits in ENNI vorliegt, können diese Daten dort entnommen werden und brauchen nicht gesondert herausgesucht werden!
organische Düngung in Gesamt-N/ha je Schlag im Frühjahr 2023
organische Düngung in Gesamt-N/ha je Schlag zu Gerste, Raps und Zwischenfr. im Herbst 2023
mineralische N-Düngung in Gesamt-N/ha je Schlag zu Gerste und Raps im Herbst 2023
organische N-Düngung in Gesamt-N/ha je Schlag zu Gerste und Raps im Herbst 2022
Bei Kompost schlagbezogen den Gesamt-N/ha aus den Kalenderjahren 2021 + 2022 + 2023
* = weicht das Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung des 5-jährigen Durchschnittsertragsniveaus herangezogen werden.
Autor: LB Schaumburg e.V.
30.10.2023