Düngedokumentation 2022 (Aktualisierung der Ackerschlagkartei!)
Seit Änderung der Düngeverordnung (DüV), d.h. ab dem 01.05.2020, ist der Betriebsinhaber ver- pflichtet, spätestens zwei Tage nach jeder Düngungsmaßnahme, diese zu dokumentieren. An der Form der Aufzeichnungen gibt es keine Vorgaben, elektronische Ackerschlagdateien sind grund- sätzlich zu empfehlen. Folgende Angaben über die Düngungsmaßnahme sind spätestens zwei Tage nach jeder Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen:
– eindeutige Bezeichnung des Schlages bzw. der Bewirtschaftungseinheit auf der Grundlage der Anlage 1a des ANDI-Antrages
– Größe des Schlages bzw. der Bewirtschaftungseinheit
– die Art und Menge des aufgebrachten Düngemittels
– die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen und organisch- mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an ver- fügbarem Stickstoff
Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber schlagbezogen zusätzlich die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere sowie die Zahl der Weidetage aufzuzeichnen. Die Weidehaltung muss erst nach Abschluss der Weidehaltung/-saison dokumentiert werden.
Aktualisieren Sie ihre Schlagkartei jetzt!
Hinsichtlich der Dokumentation des Mineraldüngereinsatzes ist das Vorliegen der Düngermittel- liefernachweise sinnvoll, daher rechtzeitig für das Düngejahr 2022 vom Landhandel/Genossenschaft anfordern.
Mit Novellierung der ENNI-Meldeverordnung (NDüngMeldVO) hat das Land Niedersachsen im Februar leider die Ausweitung der ENNI-Meldepflicht auf alle nach Düngeverordnung aufzeich- nungspflichtigen Betriebe mit Betriebssitz in Niedersachsen beschlossen. Somit werden alle auf- zeichnungspflichtigen niedersächsischen Betriebe ihre Aufzeichnungen aus dem Düngejahr 2022 (Wirtschaftsjahr 2021/2022 bzw. Kalenderjahr 2022) nach Abschluss dieses Düngejahrs zum 31.03.2023 in ENNI digital melden müssen.
Was muss digital gemeldet werden?
➢ Düngebedarfsermittlung 2022
➢ Betriebsobergrenze 2022 (170 kg N-Grenze)
➢ Dokumentation der Düngung und Beweidung 2022 („Schlagkartei“)
Düngebedarfsermittlung 2023
Seit dem Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung ist u.a. die Erstellung einer Düngebedarfs- ermittlung vorgeschrieben. D.h. vor dem Ausbringen von Düngemitteln ist der Düngebedarf nach bundeseinheitlichen Vorgaben zu ermitteln und zu dokumentieren.
Wie in den Vorjahren, werden wir zunächst eine Art vorläufige Bedarfsermittlung (Stand Winter
2022/23) erstellen und diese dann im Frühjahr auf Basis der endgültigen Nmin-Richtwerte 2023 und des Flächenantrages 2023 (endgültigen Schlaggröße, angebaute Kulturen) überarbeiten.
Für die Erstellung der Düngebedarfsermittlung benötigen wir u.a. folgende Angaben von Ihnen (bitte unbedingt vorbereiten!):
– Neue Flächen/Schläge 2023, Schlaggröße, Kultur?
– Sofern neue Bodenprobenergebnisse vorliegen, bitte zusenden.
– Voraussichtliche Anbauplanung 2023: Welche Kulturen werden auf dem Ackerschlägen 2023 angebaut bzw. geerntet? Wie wird das Grünland genutzt (Weide, Mähweide,…)?
– Auf welchen Flächen stehen in diesem Winter Zwischenfrüchte? Welche? Winterhart?
– Ausgebrachte Menge an Wirtschaftsdünger pro Schlag, in m³/ha für Gülle und t/ha für Mist, im Kalenderjahr 2022?
Autor: Landberatung Land Hadeln e. V.
14.11.2022
Informiern Sie sich auch hier über die Module des Nährstoffmanagers:
https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/
https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html