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Düngung/Kalkung bei Frost und Schnee

Landberatung e. V. Fallingbostel

Bisher war es möglich, auf gefrorenen Boden, der tagsüber oberflächlich auftaut und somit aufnahmefähig wurde, stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten (N-Gehalt > 1,5 % und der P2O5-Gehalt > 0,5 % i.d. TM) aufzubringen. Nach der neuen Regelung ist dieses aus Gründen des Oberflächengewässerschutzes nicht mehr möglich. Eine Düngung ist damit nur noch bei komplett frostfreiem und schneefreiem Boden möglich.

Achtung: Auch Phosphatdünger dürfen nicht aufgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Einzige Ausnahme: Kalkdünger mit einem Gehalt von weniger als 2 % Phosphat dürfen bei Frost ausgebracht werden, aber nur wenn ein Abschwemmen s.o. auszuschließen ist! Achtung bei Carbokalk: Er enthält im Durchschnitt 1,5-1,9 % Phosphat. Bitte die Warendeklaration vom Zuckerwerk anfordern!
Phosphat-Ausbringungssperrfrist 01.12.-15.01. für Carbokalk gilt in jedem Fall!

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