Landberatung Peine e. V.
Bei der Düngung der Braugerste muss unterschieden werden, welche Stickstoffmenge lt. Düngebedarfsermittlung (DBE-ENNI) erlaubt ist und wie der reale Bedarf im Feld ist, um eine Braugerste zu erzeugen, die den Qualitätsanforderungen standhält.
Auf allen Standorten ist darauf zu achten, dass mit der ersten N-Gabe auch ca. 20 – 30 kg/ha Schwefel ausgebracht werden. Das kann über ….. als Stickstoffdünger erfolgen. Der Schwefelanteil des Kornkalis (5 % S) reicht hier nicht aus.
Bei 18 Bodenpunkten mit ausreichender Wasserversorgung liegt der Stickstoffbedarf bei angestrebten 60 dt/ha bei ca. 120 – 130 kg N/ha, während auf 80 Bodenpunkten bei angestrebten 75 dt/ha der Bedarf nur noch bei 60 – 70 kg N/ha liegt. Auf den leichteren Standorten mit bis zu 35 Bodenpunkten sollte die N- Gabe aufgeteilt werden. Ca. 60 – 70 % der Gesamtmenge unmittelbar vor oder nach der Saat und die restliche Menge 30 – 40 % zum Schossen, wenn dann davon auszugehen ist, dass die Wasserversorgung durchgehalten werden kann. Die Wasserversorgung ist in vielen Fällen der entscheidende Punkt, der zum Zeitpunkt der Verabreichung der zweiten N-Gabe eigentlich noch nicht richtig abgeschätzt werden kann.
Auf den ganz leichten Standorten, die sich im „Roten Gebiet“ befinden ist bei 60 dt/ha allerdings nur noch eine Düngung von ca. 100 kg N/ha erlaubt (s. DBE mit ENNI), in vielen Fällen sind die Landwirte auf diesen Böden auch schon davon abgerückt, Sommerbraugerste anzubauen. An dieser Stelle wird deutlich, welche Auswirkungen der pauschale Abzug von 20% Stickstoff hat, eine bedarfsgerechte Versorgung der Pflanzen ist dann nicht mehr möglich. (Auszug aus dem Rundschreiben)