Landberatung e.V. Bad Fallingbostel
Die Eckpunkte für die Dürrebeihilfe 2018 stehen weitgehend fest. Ein Beginn der Antragsstellung ist für Anfang November geplant. Formulare gibt es aktuell noch nicht.
Für Niedersachsen stehen 35,6 Mio. € zur Verfügung. Die Dürrebeihilfe soll auf existenzbedrohte Betriebe konzentriert werden. Die zu erfüllenden Teilnahmekriterien für Betriebe sind umfangreich.
Folgend die Eckpunkte:
- Der naturale Schaden bei Acker oder Grünland muss größer 30% sein und das im Gegensatz zu den letzten 3 Wirtschaftsjahren. Eine Nachweislieferung ist bei vielen Ackerfrüchten aufgrund der Verkaufsbelege unproblematisch. Bei Futterbaubetrieben können Schätzwerte herangezogen werden.
- Die Prosperitätsgrenze (Gesamtsumme der positiven Einkünfte aus dem EKS-Bescheid) von 120.000 Euro bei Ehepaaren bzw. von 90.000 Euro bei Alleinstehenden darf nicht überschritten werden.
- Berücksichtigt wird außerlandwirtschaftliches Gewerbeeinkommen. Einkünfte aus gewerblichen nichtlandwirtschaftlichen Betriebszweigen (z.B. Biogas, Photovoltaik, Ferienwohnungen, Lohnbetrieb) dürfen nicht mehr als 35 % der gesamten Einkünfte ausmachen.
- „Cash flow III“ (= Gewinn – Entnahmen – Tilgung + Abschreibung + Einlagen). Diese Kennziffer wird ins Verhältnis gesetzt zu der dürrebedingten Einkommensminderung in der Boden- und der Tierproduktion. Eine Existenzgefährdung liegt vor, wenn der Dürreschaden größer ist als der durchschnittliche Cash flow III der letzten drei Jahre.
- Untergrenze (2.500 Euro) und Obergrenze (500.000 Euro).
Um eine Existenzgefährdung nachweisen zu können, soll das zumutbar kurzfristig liquidierbare Privatvermögen (Festgeld, Barvermögen, Wertpapiere) herangezogen werden. Je höher das Privatvermögen, desto geringer die Hilfe. (Grundlage: Kapitalerträge im Steuerbescheid)
Wer prüfen möchte, ob eine Teilnahme am Dürreprogramm möglich ist, halte bitte folgende Unterlagen vor:
- Buchabschlüsse der letzten 3 Wirtschaftsjahre (WJ 2015/16 + 2016/17 + 2017/18)
- Aktuelle Daten zur Ernte 2018 (Verkaufsbelege, Wiegebelege)
- Letzter vorliegender Einkommenssteuerbescheid
- Umsatzerlöse aus Gewerbe (z.B. Buchabschluss Biogasanlage / Einnahme-, Überschussrechnung PV-Anlage, Buchabschluss Ferienwohnung)