Beratungsring Sellstedt e. V.
Da nach Auszahlung der Abschläge der in Niedersachsen gestellten Dürreanträge noch mehr Haushaltsmittel für Dürrebeihilfe zur Verfügung stehen als erwartet, können alle Betriebe, die aufgrund des Dürreantrags 2018 eine Abschlagszahlung erhalten haben, mit einer Nachzahlung rechnen. In der 35. KW (Ende August) soll der Restbetrag in ungefähr gleicher Höhe wie der erste Abschlag ausgezahlt werden. Weitere Nachzahlungen sind jedoch unwahrscheinlich.
Im Herbst sollen zwar weitere Bundesmittel bereitgestellt werden (Nichtnutzung anderer Bundesländer), da die Mittel der Dürrehilfe durch das Land Niedersachsen kofinanziert werden müssen und bisher keine Anzeichen einer solchen durch das Land bestehen, wird es (wahrscheinlich) keine weitere Nachzahlung mehr geben.
Wenn der zweite vorläufige Bescheid vorliegt, diesen bitte zur Prüfung in Ihr Ring-Büro faxen oder mailen.
Bis Jahresende müssen dann noch die Buchabschlüsse 18/19 an die LWK zur Prüfung bezüglich der Ertragsrückgänge geben werden (- bitte den Buchstellen alle notwendigen Unterlagen zur Erstellung der Abschlüsse zeitnah zukommen lassen). Danach erfolgen im neuen Jahr die endgültige Prüfung und der endgültige Bescheid durch die LWK.