Landberatung im Landkreis Osterholz e. V.
Im Zuge der Bereitstellung weiterer Bundesmittel hat der BMEL die Verwaltungsvereinbarung dahingehend
angepasst, dass die Bundesmittel bis zum 31.08.2019 ausgezahlt sein müssen.
Die in den bisher versendeten Bescheiden genannte Frist zur Vorlage der Buchabschlüsse 18/19 bei der LWK verschiebt sich aus diesem Grund vom 01.11.2019 auf den 31.12.2019.
(Quelle: www.lwk-niedersachsen.de, Webcode: 01034408)
Wir bitten die Betriebe, die eine Bewilligung für die Dürrehilfe erhalten haben, die Buchstellen mit der Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen und Informationen zur Erstellung des Jahresabschluss 18/19 zeitnah bestmöglich zu unterstützen, damit der Abschluss zum Jahresende sicher fertiggestellt ist. Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass das Ernteergebnis 2018 genau so dargestellt ist wie es im Antrag auf Dürrehilfe belegt ist!