LWk Niedersachsen
Über 90 % aller deutschen Sauen werden künstlich besamt – in der Regel durch den Tierbetreuer. Jede Person, die Sauen im eigenen Bestand oder im Bestand des Arbeitgebers besamt, muss jedoch an einem entsprechenden Lehrgang in einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen und eine abschließende Prüfung bestanden haben.
Wer künstliche Besamungen bei landwirtschaftlichen Nutztieren durchführen darf, ist im deutschen Tierzuchtgesetz geregelt. Darin ist festgelegt, dass neben Tierärzten und Besamungsbeauftragten auch Tierhalter oder deren Betriebsangehörige befugt sind (unter bestimmten Voraussetzungen) Besamungen von Tieren im eigenen Bestand vorzunehmen. Sauen werden zum Beispiel in Niedersachsen zu über 99 % von betriebseigenem Personal künstlich besamt. Sauen sind im Vergleich zu Kühen oder Stuten relativ einfach künstlich zu besamen, zudem werden durch die Eigenbestandsbesamung hygienische Risiken minimiert.
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