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Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum 01.01.2023

Da der 01.01.2023 und damit der Starttermin für die Einführung nun rasch näher rückt, hat die BDA ihr Serviceangebot für die Praxis erweitert. Neben vielen nützlichen Links und einem ErklärFilm zur eAU stellt die BDA auf Ihrer Website u. a. auch einen Flyer zum Ablauf der eAU, einen Kurzleitfaden für Unternehmen und ein Musterschreiben zur Information an Beschäftigte zum Download zur Verfügung.

Die BDAWebsite, welche fortlaufend aktualisiert wird, finden Sie unter dem nachstehenden Link:
https://arbeitgeber.de/elektronischearbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/

Autor: Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e.V. (AGE)

14.11.2022

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