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Einhaltung der Infektionsschutzregelungen bei Saisonarbeitskräften

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen eV (AGE)

Leider wurden von verschiedenen Medien in den vergangenen Tagen Fälle aufgezeigt, in denen die vorgegebenen und notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben nicht eingehalten werden. Diese Fälle gefährden nicht nur die Ausnahmeregelung für die Einreise von ausländischen Saisonkräften, sondern auch die Gesundheit der Erntehelfer und ggf. weiterer Mitarbeiter der Betriebe sowie deren Angehöriger.

Die Einreise osteuropäischer Saisonkräfte war von den zuständigen Ministerien des Inneren (BMI) und der Landwirtschaft (BMEL) nur bei Einhaltung besonderer Infektionsschutzregelungen gestattet worden. Diese Regelungen sind zwingend einzuhalten. Das gilt insbesondere auch für die Einhaltung der 14-tägigen faktischen Quarantäne nach Einreise. Diese ist sowohl nach dem Konzeptpapier BMI/BMEL verpflichtend (Punkt 2.c) als auch seit dem 9. April 2020 durch entsprechende Landesverordnungen, die auf der Grundlage der von Bund und Ländern erarbeiteten Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen wurden.

Der Arbeitgeber ist nach diesen neuen Verordnungen zudem verpflichtet, den Arbeitnehmer nach der Einreise und noch vor Beginn der Beschäftigung bei dem Gesundheitsamt zu melden.

Die zuständigen Behörden beklagen jedoch, daß viele Betriebe die erforderliche Anmeldung der Quarantänezeiten für neu eingereiste Saisonkräfte nicht vornehmen. Auch dies ist bereits in den Fokus der Medien und der Politiker gerückt, die die Aufhebung des Einreiseverbots für Erntehelfer von Beginn an für unverantwortlich hielten.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang nochmals auf die bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz hinweisen. Wir raten auch dazu, daß für sozialversicherungsfrei Beschäftigte eine private Erntehelferversicherung (Krankenversicherungsschutz) abgeschlossen wird.

Wie der GLFA uns mitgeteilt hat, plant Bundesministerin Klöckner zu dem vorgenannten Thema für Donnerstag, den 30. April 2020, 14.00 Uhr, eine Telefonkonferenz mit Vertretern der Grünen Branche.

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