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Einreise polnischer Saisonarbeitnehmer/Arbeitnehmer

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e.V.

Zum Teil konnten Sie der Presse entnehmen, daß das BMI ein generelles Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte erteilt habe. Diese Meldung ist falsch. Von polnischer Seite bestehen seit dem 15.03.2020 Grenzkontrollen (Einreise nach Polen). Nach Auskunft unseres Bundesverbandes hat das BMEL erklärt, daß dies momentan nicht für die deutsche Seite gilt. Damit dürfen polnische Saisonarbeitnehmer bzw. polnische Staatsbürger, die hier arbeiten und einen festen Wohnsitz haben, nach wie vor nach Deutschland einreisen. Dies kann sich natürlich jederzeit ändern.

Bei einer Rückreise von Deutschland nach Polen ist entsprechend den polnischen Bestimmungen eine anschließende 14-tägige Quarantäne in häuslicher Umgebung einzuhalten. Dies gilt ab Freitag, dem 27.03.2020.

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