Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e.V.
Am 06.04.2020 hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erörtert. Angedacht ist offenbar, daß deutsche Staatsbürger, EU-Bürger sowie in Deutschland ansässige Ausländer für zwei Wochen in häusliche Quarantäne sollen, wenn sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Diese Regelung soll ab dem 10.04.2020 gelten.
Es verbleibt vorerst auch bei der bereits seit Mitte März 2020 geltenden Regelung, dass Personen, die weder deutsche Staatsbürger noch hier dauerhaft ansässig sind, ohne triftigen Grund nicht einreisen dürfen.
Pendler, Geschäftsreisende und Servicetechniker, die nur für wenige Tage beruflich ein/ausreisen müssen, sollen von der ab dem 10.04.2020 geltenden Regelung nicht betroffen sein.
Gleiches soll für Personen gelten, die beruflich grenzüberschreitend Menschen, Waren und Güter transportieren müssen.
Personen, die für einen mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt einreisen wollen, müssen bei der Einreise nachweisen, daß eine zweiwöchige Quarantäne sichergestellt ist oder gleichwertige betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung gelten. Wir gehen insoweit davon aus, daß es sich bei diesen Maßnahmen/Vorkehrungen um solche handelt, die in dem mit Rundschreiben vom 02.04.2020 versandten Konzeptpapier des BMEL/BMI aufgeführt sind.
Wie bereits heute mitgeteilt, dürfen Saisonarbeitskräfte nach dem Konzeptpapier BMEL/BMI vom 02.04.2020 nur mit dem Flugzeug einreisen. Wir gehen davon aus, dass aus Polen/Tschechien einreisende Personen bis zum 09.04.2020 weiterhin nicht davon betroffen sind und noch mit dem PKW einreisen können. Sollte sich dies ab 10.04.2020 ändern, werden wir Sie umgehend informieren.
Das gesamte Rundschreiben sehen Sie hier.
Anlagen gerne auf Anfrage.