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ELER-Förderung der Sommerweidehaltung von Milchkühen

Niedersachsen wird ab 2023 eine Förderung für die Sommerweidehaltung von Milchkühen im Rahmen des ELERProgramms anbieten, um das Wohlergehen der Tiere zu verbessern und die Umsetzung der Nutztierstrategie zu unterstützen.

Betriebe, die ihren Milchkühen vom 16. Mai bis zum 15. September mindestens 6 Stunden Weidegang pro Tag ermöglichen, können eine Zuwendung von 75 € pro Großvieheinheit (GVE) für konventionelle und 51 EUR pro GVE für Ökobetriebe erhalten. Es muss pro Kuh eine Weidefläche von 0,1 ha im Antrag codiert werden, wobei die Nutzung von Ackergras (Code 422, 424, 428) möglich ist. Insgesamt müssen jedoch pro Kuh mindestens 0,2 ha Dauergrünland im Betrieb vorhanden sein. Der Antrag muss jährlich bis spätestens 15. Mai gestellt und der Status als Milcherzeuger nachgewiesen werden. Eine Milchgeldabrechnung von Januar bis April muss eingereicht werden. Prämien sind nur bis zum 15.05. eines Jahres über ANDI zu beantragen. (Auszug aus dem Rundschreiben)

Autor: Stader Beratungsringe e. V.

30.03.2023

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