Landberatung Nienburg e. V.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährt weiterhin unter dem Titel „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ Zuwendungen für investive Maßnahmen (Einzelmaßnahmen und systemische Optimierung), die zur Energieeinsparung beitragen und auch für die Durchführung von Energieberatungen auf den Betrieben.
Die neue Förderrichtlinie trat am 01.01.2019 in Kraft. Das Förderprogramm ist auf zweieinhalb Jahre ausgelegt und endet am 30. Juni 2021. Förderanträge können bis zum 01. März 2021 gestellt werden. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beauftragt.
Die Energieberatung, die Erstellung des Energieeinsparkonzeptes und die Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahme kann ebenfalls gefördert werden. Die Förderung ist nur möglich, wenn die Beratung und Begleitung der Maßnahme von einem zugelassenen Sachverständigen erfolgt, der einen entsprechender Antrag bei der BLE gestellt hat, der bewilligt wurde. Unser Büro ist für die Energieberatung qualifiziert, direkter Ansprechpartner dabei ist Peter Buss.
Die Höhe der Förderung bei der Energieberatung beträgt:
- 80 % der förderfähigen Netto-Beratungskosten
- max. 6.000 € bei betrieblichen Energiekosten von mehr als 7.500 Euro/Jahr
- max. 3.500 € bei betrieblichen Energiekosten unter 7.500 Euro/Jahr.
Nicht gefördert werden Beratungen, die sich auf Gebäude beziehen, die nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb (z.B. Wohngebäude) oder der Aufbereitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen.
Weitere Informationen zum gesamten Förderprogramm finden Sie in der beigefügten Datei oder unter www.lwk-niedersachsen.de (Webcode 01034733)