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Energiepreispauschale und Pendler- /Entfernungspauschale 2022

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wurde beschlossen. Sie soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen. Beschäftige sollen sie in den überwiegenden Fällen im September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.

An Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wird die Energiepreispauschale (auch als Energiepauschale bekannt) vom Arbeitgeber ausgezahlt, wenn sie zum 1. September 2022

–   in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und
–   in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht sind oder
–   als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuerter Arbeitslohn (erstes Dienstverhältnis) beziehen.

Arbeitgeber sollen die Energiepreispauschale mit der ersten, nach dem 31. August 2022 vorzunehmenden regelmäßigen Lohnzahlung auszahlen.
Die Energiepauschale soll der Arbeitgeber der Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022 entnehmen und diese bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung gesondert absetzen. Bei monatlicher Anmeldung ist die Energiepreispauschale in der bis zum 10. September 2022 fälligen Anmeldung für den August 2022 abzusetzen. Die Energiepreispauschale wird dazu in der Lohnsteuer-Anmeldung mit einer zusätzlichen Kennzahl aufgeführt.

Diese Pauschale ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.

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Entfernungspauschale

2021 bis 2026 gilt eine Erhöhung der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für Fernpendler, also der absetzbaren Werbungskosten für den Weg zum Arbeitsplatz: Sie steigt ab dem 21. Kilometer

ab 01.01.2021 von 0,30 Euro/km auf 0,35 Euro/km,
und rückwirkend
ab 01.01.2022 bis 31.12.2026 von 0,35 Euro/km auf 0,38 Euro/km.

Das gilt entsprechend für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.

Die Regeln zur Entfernungspauschale bleiben unverändert. Das heißt: Auch die ab dem 21. Entfernungskilometer höhere Entfernungspauschale gilt grundsätzlich unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Der Höchstbetrag (vor allem für Bahnfahrer) beträgt weiterhin 4.500 Euro jährlich, soweit kein Pkw für die Fahrt zur Arbeit benutzt wird.

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Autor: AG Landberatung e. V., Heidi Mühlisch

16.06.2022

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