ENNI (Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen)

Landberatung Lüchow Dannenberg e.V.

In Kürze soll im Landtag die sogenannte Meldepflicht für die Ermittlung des Düngebedarfs und des Nährstoffvergleichs verabschiedet werden. Das bedeutet, dass alle Betriebe ihre Düngebedarfsermittlung und die Nährstoffvergleiche für das Kalenderjahr 2019 bzw. das Wirtschaftsjahr 2018/2019 bis zum 31.03.2020 erstellt haben müssen, damit diese fristgerecht an die zentrale Datenbank übertragen werden können.

Dadurch kann die kontrollierende Düngebebehörde einsehen, wer die Frist nicht eingehalten und wer die zulässigen Salden bei der Nährstoffbilanz überschritten hat.

Auszug aus dem Rundschreiben

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