Ergänzung zur Anlage 4 der Düngeverordnung (22.03.2018)

Landberatung Peine e.V.

Die Düngebehörde hat am 22.03.2018 die Düngebedarfswerte für weitere Kulturen veröffentlicht. Hervorzuheben ist der Bedarfswert für Industriekartoffeln in Höhe von 220 kg/ha N zzgl. Ertragszuschlag sowie die Werte für GPS Roggen (170 kg/ha N) und GPS Triticale (190 kg/ha N), für die -entgegen vorheriger Mitteilung- jetzt auch Ertragszuschläge gewährt werden. Der Bedarfswert für Sommerweizen beträgt 200 kg/ha N.

Weiter Informationen unter: www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/duengebehoerde/nav/2214/article/32127.html

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