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Erhalt des Ackerstatus

Falls Flächen seit dem Jahr 2018 mit einem Grünfutter bestellt sind und somit den Status pDGL5 (potenzielles Dauergrünland seit 2018) erhalten haben, müssen diese zum Antrag 2023 umgebrochen werden, um den Ackerstatus zu erhalten. Auf diesen Flächen kann auch erneut Ackergras oder ähnliches angebaut werden. Um dann den Status zu ändern, muss ein Antrag bei der Bewilligungsstelle innerhalb von vier Wochen nach Umbruch eingereicht werden. Bei einer anderen Frucht muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei im Büro.

Autor: Landberatung Lüneburg e. V.

07.03.2023

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